Leserfrage: Ich habe vor ein paar Wochen nach langer Suche endlich einen neuen Mitarbeiter gefunden und eingestellt. Jetzt habe ich leider das Gefühl, dass er keine guten Leistungen erbringt und auch nicht besonders interessiert scheint. Jetzt überlege ich, mich schon während der Probezeit von ihm zu trennen. Was muss ich dabei beachten?
Die Probezeit dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Stellt sich in dieser Zeit heraus, dass es nicht passt, kann die Kündigung vereinfachten Regeln folgen. Voraussetzung: Die Probezeit wurde im Arbeitsvertrag explizit vereinbart. Ohne schriftliche Vereinbarung besteht keine automatische Probezeit!
Kündigungsfrist in der Probezeit
- Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.
- Sie beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Mitarbeiter, nicht mit dem Ausstellungsdatum.
- Die Kündigung muss nicht zum Monatsende oder -anfang erfolgen – das Arbeitsverhältnis endet exakt 14 Tage nach Zugang.
- Eine kürzere Kündigungsfrist darf nicht vereinbart werden – eine längere hingegen ist vertraglich möglich.
Wichtig: Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge oder ggf. geltende Tarifverträge auf abweichende Regelungen.
Zugang der Kündigung beweisen
Stellen Sie sicher, dass der Zugang der Kündigung nachweisbar ist, z. B.:
- Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
- Zustellung per Boten mit schriftlichem Nachweis
Formvorschriften unbedingt beachten
- Die Kündigung muss schriftlich auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen.
- Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist unwirksam, auch in der Probezeit!
Tipp: Wenn die Kündigung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgt, ist sie nichtig. Dann müssen Sie die Kündigung erneut aussprechen, und die Frist beginnt von vorn.
Kündigungsgrund notwendig?
Nein. Während der Probezeit (maximal sechs Monate) gilt kein Kündigungsschutz. Sie benötigen also keinen Kündigungsgrund. Eine sachliche und faire Kommunikation ist dennoch empfehlenswert – auch für Ihr Arbeitgeberimage.
Fazit: Klare Regeln, einfache Umsetzung
Wenn Sie eine Probezeit vereinbart haben, können Sie sich mit einer zweiwöchigen Frist ohne Angabe von Gründen trennen – vorausgesetzt, die Kündigung erfolgt korrekt schriftlich und der Zugang ist nachweisbar. Achten Sie auf Form und Fristen, dann vermeiden Sie rechtliche Fallstricke.